Zwei Personen sitzen an einem Tisch mit Dokumenten; eine Person unterschreibt, die andere zeigt auf das Papier. Im Hintergrund sind Fenster und Gebäude zu sehen.

AGB 2026: Plan B Immobilien Montenegro

Kurz zusammengefasst: AGB der Website plan-b-immobilien.me: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Leistungen im Zusammenhang mit Plan B Immobilien Montenegro, angeboten durch die ekosphere doo, Bulevar Teuta bb, 85360 Ulcinj, Montenegro. Sie bilden den vertraglichen Rahmen für Immobilienanfragen, Objektvorauswahl, Dokumentenprüfung, Besichtigungskoordination, Kaufkoordination und organisatorische Begleitung beim Erwerb von Wohnungen, Häusern oder sonstigen Immobilienwerten in Montenegro.

  • Stand: Juni 2026.
  • Funktion: Rahmen für Leistung, Vergütung, Mitwirkung, Abwicklung, Haftung, Datenschutz und Gerichtsstand.
  • Maßgeblich: Das konkrete Angebot, die bestätigte Vereinbarung und der tatsächlich beauftragte Leistungsumfang gehen vor.

Was regeln die AGB von Plan B Immobilien Montenegro?

Diese AGB beschreiben keine automatische Kaufzusage und kein pauschales Erfolgversprechen. Sie regeln die Vertragslogik: welche Rolle ekosphere doo übernimmt, was gesondert vergütet wird, welche Mitwirkung erforderlich ist und welche Entscheidungen Dritter außerhalb des eigenen Einflusses liegen.

Geltungsbereich / Rollen

Welche Rolle ekosphere doo übernimmt, richtet sich nach dem bestätigten Auftrag. Je nach Vereinbarung kann die Leistung Prüfung, Vorbereitung, Vermittlung, Koordination oder organisatorische Begleitung umfassen.

  • Keine Automatik: Nicht jede Tätigkeit ist eine Erfolgspflicht.
  • Trennung: Eigenleistung, Vermittlung und Drittleistung bleiben getrennt.
  • Schutzvorschriften: Zwingende Rechte von Verbrauchern und Auftraggebern bleiben unberührt.

Preis / Abrechnung

Für Preis und Abrechnung gelten die veröffentlichte Preisgrundlage oder das individuell bestätigte Angebot. Bei Vermittlungsleistungen gelten zusätzlich die ausdrücklich vereinbarten Provisionsbedingungen.

  • Zusatzaufwand: Erweiterungen, Re-Work und neue Sachverhalte werden gesondert freigegeben.
  • Fälligkeit: laut Angebot / Rechnung, sonst binnen 7 Kalendertagen.
  • Teilabrechnung: bereits erbrachte Leistungen können abgerechnet werden.

Mitwirkung / Abwicklung

Die Bearbeitung setzt vollständige Unterlagen, erforderliche Freigaben und rechtzeitige Entscheidungen des Auftraggebers voraus. Fehlende Mitwirkung kann Termine verschieben und zusätzlichen Aufwand verursachen.

  • Erforderlich: vollständige Angaben, Unterlagen, Vollmachten und Entscheidungen.
  • Folge: Verzögerungen und Mehrkosten können dem Auftraggeber zuzurechnen sein.
  • Drittstellen: Behörden-, Bank-, Kataster-, Register- und Notarentscheidungen werden nicht garantiert.

Haftung / Streitvermeidung

Haftung und Verantwortlichkeit richten sich nach dem konkret übernommenen Leistungsumfang und dem gesetzlichen Rahmen. Beanstandungen sollten frühzeitig, konkret und nachvollziehbar mitgeteilt werden.

  • Drittentscheidungen: keine Haftung für fremde Entscheidungen außerhalb des eigenen Einflusses.
  • Gerichtsstand: Ulcinj, Montenegro, soweit rechtlich zulässig.
  • Recht: materielles Recht von Montenegro, soweit zwingende Schutzvorschriften nichts anderes vorsehen.

Welche Vertragsbedingungen gelten im Einzelnen?

Stand: Juni 2026

1. Allgemeines und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Leistungen im Zusammenhang mit Plan B Immobilien Montenegro, angeboten durch die ekosphere doo, Bulevar Teuta bb, 85360 Ulcinj, Montenegro, PIB: 0317 1868, REG: 5081 9609, PDV: 82 / 31-02022-6.

  • Die AGB gelten für Anfragen, Angebote, Terminbuchungen, Objektvorauswahl, Immobilienprüfung, Besichtigungskoordination, Kaufkoordination, immobiliennahe Begleitung sowie die Website plan-b-immobilien.me.
  • Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn ekosphere doo sie ausdrücklich in Textform bestätigt.
  • Zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere zugunsten von Verbrauchern, bleiben unberührt.
  • Gilt eine Regelung nur für Unternehmer oder Verbraucher, ist dies gesondert kenntlich zu machen; im Zweifel gilt die rechtlich zulässige engere Auslegung.

2. Vertragsparteien / Verbraucher / Unternehmer / Textform

  • Verbraucher ist eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft überwiegend außerhalb ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abschließt.
  • Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss gewerblich oder selbständig beruflich handelt.
  • Textform umfasst insbesondere E-Mail, bestätigte Messenger-Nachricht, elektronisch unterzeichnete Dokumente oder sonstige dokumentierbare elektronische Kommunikation, soweit kein strengeres Formerfordernis gilt.
  • Änderungen von Leistungsumfang, Preis, Fristen oder Zuständigkeiten bedürfen mindestens der Textform.

3. Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

Plan B Immobilien Montenegro umfasst je nach Auftrag insbesondere folgende Leistungen:

  • Einordnung von Kaufinteresse, Budget, Objektart, Nutzungsziel und zeitlichem Rahmen,
  • Vorauswahl geeigneter Wohnungen, Häuser, Grundstücke oder immobiliennaher Sachwerte in Montenegro,
  • Organisation von Erstinformationen, Objektunterlagen, Verkäuferangaben und Besichtigungsterminen,
  • Koordination von Objektprüfung, Katasterabgleich, Dokumentensichtung und Kaufvorbereitung,
  • Abstimmung mit Anwälten, Notaren, Übersetzern, Steuerberatern, Banken, Behörden oder sonstigen Drittstellen,
  • Begleitung bei Kaufkoordination, Zahlungslogik, Übergabe und organisatorischen Folgeschritten.

Leistungsumfang, Zeitrahmen, Leistungsort, Rolle von ekosphere doo und Honorar ergeben sich aus der individuellen Vereinbarung, dem schriftlichen Angebot, der bestätigten Buchung oder der Projektvereinbarung.

Beschreibungen auf Websites, Landingpages, PDFs, Angebotsblöcken oder Präsentationen dienen der Orientierung. Sie ersetzen keine konkrete Mandatsdefinition.

4. Rollenabgrenzung / Eigenleistung / Vermittlung / Drittleistungen

  • ekosphere doo kann selbst leisten, vermitteln, koordinieren, steuern oder vorbereitend beraten.
  • Kontaktvermittlung, Terminierung, Vorsortierung von Unterlagen oder Kommunikationsstrukturierung bedeuten nicht automatisch, dass ekosphere doo die Drittleistung selbst schuldet.
  • Notare, Rechtsanwälte, beglaubigte Übersetzer, Buchhalter, Ingenieure, Architekten, Banken, Behörden, Registerstellen, Katasterstellen, Versicherer, Verkäufer und sonstige externe Partner bleiben grundsätzlich eigenständige Leistungserbringer, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  • Für Inhalt, Dauer, Verfügbarkeit, Entscheidung oder Fehler solcher Drittstellen haftet ekosphere doo nur, wenn ekosphere doo den Fehler selbst schuldhaft verursacht oder ausdrücklich eine eigene Garantie in Textform übernommen hat.

5. Preise / Preisangaben / maßgebliche Preisgrundlage

Maßgeblich sind die auf plan-b-immobilien.me veröffentlichten Preise, Preisrahmen, Pakete oder Programmlogiken in der zum Zeitpunkt der Anfrage aktuellen Fassung, sofern kein abweichendes Angebot schriftlich bestätigt wurde.

  • Preise können als Festpreis, Einstiegspreis, Preisrahmen, Paketpreis oder Preis auf Anfrage ausgewiesen sein.
  • Maßgeblich ist die dem Auftrag zuordenbare Leistungsbeschreibung oder das individuell bestätigte Angebot.
  • Bei Widerspruch zwischen Website-Angabe und Individualangebot geht das bestätigte Individualangebot vor.
  • Für Immobilienvermittlung und immobiliennahe Abwicklung gelten ergänzend die Preis- und Provisionsregeln nach Ziffer 10.

6. Vergütung / Zusatzaufwand / Nachträge

  • Vergütet wird die beauftragte Leistung, nicht ein subjektiv erwartetes Gesamtergebnis, sofern keine ausdrückliche Erfolgspflicht vereinbart wurde.
  • Zusätzlicher Aufwand durch neue Sachverhalte, weitere Personen, zusätzliche Objekte, neue Unterlagen, Übersetzungen, Re-Work, weitere Termine, Vor-Ort-Fahrten, Behördennachforderungen, Bankrückfragen oder sonstige Erweiterungen ist gesondert zu vergüten.
  • Nachträge und Leistungserweiterungen können in Textform freigegeben werden.
  • Angebrochene Beratungs-, Prüf- oder Abstimmungseinheiten werden anteilig oder nach Angebotslogik berechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  • Monatsleistungen beginnen mit dem vereinbarten Startdatum; eine Verlängerung gilt nur, wenn sie im Angebot geregelt ist.

7. Fälligkeit / Anzahlung / Verzug

  • Rechnungen sind zu dem in Rechnung oder Angebot genannten Datum fällig; fehlt eine besondere Regelung, binnen 7 Kalendertagen ab Rechnungsdatum.
  • ekosphere doo kann Leistungen von angemessenen Anzahlungen, Teilzahlungen oder Vorschüssen abhängig machen.
  • Bei projektbezogenen Umsetzungsleistungen kann die Bearbeitung bis zum Zahlungseingang ausgesetzt werden.
  • Bei Zahlungsverzug kann ekosphere doo Verzugszinsen, Mahnkosten und weitere Verzugsschäden nach anwendbarem Recht geltend machen.
  • Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrechte bestehen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen, soweit gesetzlich zulässig.

8. Termine / Besichtigungen / Vor-Ort-Termine / Storno

  • Gebuchte Termine, Videocalls, Objektbesichtigungen, Prüftage, Vor-Ort-Begehungen und feste Slots werden für den Auftraggeber reserviert.
  • Wird ein bestätigter Termin kurzfristig verschoben, abgesagt oder durch den Auftraggeber unmöglich gemacht, kann ekosphere doo geblockten Aufwand und Vorbereitungskosten abrechnen.
  • Als kurzfristig gilt im Zweifel eine Absage von weniger als 24 Stunden vor Remote-Terminen und weniger als 72 Stunden vor Vor-Ort-Terminen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  • Entstandene Reise-, Vorbereitungs-, Organisations- oder Drittkosten sind zu erstatten, soweit der Auftraggeber die Ursache gesetzt hat.

9. Nutzung der Website und Inhalte

  • Die Nutzung der Website plan-b-immobilien.me ist zulässig, soweit keine rechtswidrigen Zwecke verfolgt werden.
  • Texte, Bilder, Grafiken, Datenbanken, Konzepte, Reports, Präsentationen, Checklisten, Roadmaps und Software können urheberrechtlich oder leistungsschutzrechtlich geschützt sein.
  • Eine Nutzung über den üblichen Webseitenabruf oder den vertraglich vorgesehenen Gebrauch hinaus bedarf der vorherigen Zustimmung in Textform.
  • Interne Dokumente, Preisblätter, Dossiers, Reports und Vertragsunterlagen dürfen ohne Zustimmung nicht an Dritte, insbesondere Wettbewerber, weitergegeben werden, sofern keine gesetzliche Pflicht zur Offenlegung besteht.

10. Immobilienvermittlung, Objektprüfung und Kaufkoordination

Für die Vermittlung von Fremdimmobilien, Grundstücken und immobiliennahen Investments kann eine Provision vereinbart werden. Grundlage ist eine schriftliche Makler-, Vermittlungs- oder Projektvereinbarung.

  • Die konkrete Provision, Fälligkeit und Abrechnungslogik ergeben sich aus der jeweiligen Vereinbarung.
  • Objektprüfung, Dokumentensichtung, Besichtigungskoordination oder Kaufstrukturierung ohne Vermittlungsauftrag sind keine klassische Maklerleistung und werden gesondert abgerechnet.
  • Zusatzleistungen wie Behördengänge, Ummeldungen, Versicherungsberatung, Bankkoordination, Zahlungsstruktur, Ausbauplanung, Rechts- oder Spezialberatung sind nicht automatisch in einer Vermittlungsprovision enthalten.
  • Für Objekte aus eigenem Bestand oder aus gesonderten Projektstrukturen gelten die jeweils ausgewiesenen Objekt-, Projekt- oder Honorarbedingungen.
  • Die Vermittlungsleistung endet grundsätzlich mit dem vertraglich definierten Provisionsauslöser; spätere Begleitung ist gesondert zu vergüten.

11. Dokumentenprüfung, Kataster, Notar und Kaufunterlagen

  • ekosphere doo kann Unterlagen sammeln, vorsortieren, übersetzen lassen, weiterleiten, mit Drittstellen abstimmen und organisatorisch prüfen.
  • Rechtliche Bewertungen, notarielle Prüfung, gerichtliche Bewertung, Katasterentscheidung oder verbindliche Behördenauskunft erfolgen durch die jeweils zuständige Stelle oder qualifizierte Berufsträger.
  • Die Richtigkeit von Verkäuferangaben, Katasterdaten, Baugenehmigungen, Nutzungsangaben, Erschließungsangaben oder Drittunterlagen wird nicht garantiert, sofern ekosphere doo keine ausdrückliche eigene Garantie in Textform übernommen hat.
  • Ein Kauf sollte erst nach Prüfung der für den Einzelfall relevanten Unterlagen, Eigentumsverhältnisse, Vertragsstruktur und Zahlungslogik erfolgen.

12. Kapitalherkunft, Zahlungswege und Bankabwicklung

  • Der Auftraggeber ist für Herkunft, Verfügbarkeit, Übertragbarkeit und rechtmäßige Verwendung seiner Mittel verantwortlich.
  • Banken, Notare, Verkäufer, Behörden oder sonstige Stellen können Nachweise zur Kapitalherkunft, Identität, Mittelverwendung oder wirtschaftlich berechtigten Person verlangen.
  • ekosphere doo kann Zahlungslogiken organisatorisch einordnen und koordinieren, übernimmt jedoch keine Garantie für Bankannahme, Kontoeröffnung, Zahlungsfreigabe oder regulatorische Bewertung durch Dritte.
  • Bargeld-, Bank-, Escrow-, Notarander- oder sonstige Zahlungsstrukturen bedürfen einer einzelfallbezogenen Prüfung durch die jeweils zuständigen Stellen.

13. Aufenthalts-, Nutzungs- und Folgethemen

  • Ein Immobilienerwerb kann weitere Themen auslösen, etwa Aufenthalt, Anmeldung, Steuerfragen, Versicherung, Vermietung, Verwaltung, Renovierung oder laufende Objektbetreuung.
  • Solche Folgethemen sind nicht automatisch Bestandteil einer Immobilienanfrage oder Kaufkoordination.
  • Sie können gesondert angeboten, koordiniert oder an qualifizierte Drittstellen weitergeleitet werden.
  • Behördliche Entscheidungen, steuerliche Bewertungen, Aufenthaltsentscheidungen oder Bankentscheidungen werden nicht garantiert.

14. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  • Der Auftraggeber stellt erforderliche Informationen, Unterlagen, Nachweise, Vollmachten, Entscheidungen und Rückmeldungen rechtzeitig, vollständig und korrekt bereit.
  • Der Auftraggeber prüft Entwürfe, Checklisten, Übersichten, Angebote, Roadmaps, Vertragsentwürfe oder Einreichungsunterlagen auf offensichtliche Fehler, soweit ihm dies zumutbar ist.
  • Der Auftraggeber informiert ekosphere doo unverzüglich über Änderungen von Budget, Zeitplan, Objektwunsch, Kapitalverfügbarkeit, Reiseplanung, Kontaktdaten oder rechtlich relevanten Umständen.
  • Unterbleibt notwendige Mitwirkung trotz Aufforderung, kann ekosphere doo Fristen verschieben, Leistungen aussetzen oder den Vertrag aus wichtigem Grund beenden und bis dahin entstandenen Aufwand abrechnen.

15. Fernabsatz / Leistungsbeginn / Verbraucherhinweis

  • Werden Verträge im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen mit Verbrauchern geschlossen, gelten ergänzend die zwingenden verbraucherschutzrechtlichen Bestimmungen.
  • Beginnt ekosphere doo auf Wunsch des Verbrauchers vor Ablauf gesetzlicher Rücktritts- oder Widerrufsfristen mit der Leistung, kann eine ausdrückliche Zustimmung zum vorzeitigen Leistungsbeginn verlangt werden.
  • Ordnungsgemäß erbrachte Teilleistungen, Vorprüfungen, Terminreservierungen, Objektvorauswahlen oder individuell vorbereitete Unterlagen können im gesetzlich zulässigen Umfang anteilig vergütet werden.

16. Beanstandungen / Mängelanzeige / Freigaben

  • Beanstandungen zu Rechnungen, Reports, Prüfergebnissen, Dossiers, Terminprotokollen oder Leistungsständen sind unverzüglich nach Kenntnis in Textform anzuzeigen und konkret zu bezeichnen.
  • Pauschale Beanstandungen ohne Benennung des Mangels oder des betroffenen Leistungsbestandteils genügen nicht.
  • Zwischenstände, Entwürfe oder To-do-Logiken gelten als freigegeben, wenn der Auftraggeber sie bestätigt oder auf ihrer Grundlage die weitere Arbeit fortsetzt, ohne in angemessener Frist klar zu widersprechen.

17. Haftung

  • ekosphere doo haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
  • Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet ekosphere doo nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  • Keine Haftung besteht für Entscheidungen, Bearbeitungszeiten oder Fehler von Behörden, Banken, Notaren, Gerichten, Registern, Katasterstellen, Übersetzern, Versicherern, Verkäufern oder sonstigen Drittstellen, soweit ekosphere doo diese nicht selbst schuldhaft verursacht hat.
  • Keine Haftung besteht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden oder ausgebliebene wirtschaftliche Vorteile, soweit dies rechtlich zulässig ist und keine wesentliche Vertragspflicht betroffen ist.
  • Keine Haftung besteht, soweit Schäden auf unrichtigen, unvollständigen, verspäteten oder zurückgehaltenen Angaben des Auftraggebers beruhen.

18. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet. Ergänzend gilt die auf dieser Website veröffentlichte Datenschutzinformation von Plan B Immobilien Montenegro.

  • Daten dürfen im erforderlichen Umfang an Behörden, Registerstellen, Banken, Notare, Übersetzer, Buchhalter, Anwälte, Projektpartner, Verkäufer oder sonstige eingebundene Drittstellen weitergegeben werden, wenn dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist oder eine gesetzliche Pflicht besteht.
  • Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass er zur Weitergabe von Daten Dritter, insbesondere Familienangehöriger, Mitarbeiter oder Mitbeteiligter, berechtigt ist.

19. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Vertragsbeziehungen ist, soweit rechtlich zulässig, der Gerichtsstand Ulcinj, Montenegro, vereinbart. Es gilt das materielle Recht von Montenegro unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Verweisungsnormen, soweit zwingende Schutzvorschriften nichts anderes vorsehen.

20. PDV / Steuern

PDV steht für Porez na dodatu vrijednost / Mehrwertsteuer nach montenegrinischem Steuerrecht. Preis- und Honorarangaben verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, zuzüglich der jeweils geltenden PDV.

21. Schweige- und Geheimhaltungspflicht

  • Im Rahmen der Zusammenarbeit erlangte Informationen, Geschäfts-, Objekt-, Verkäufer-, Käufer- und Projektdaten werden vertraulich behandelt.
  • Die Pflicht gilt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
  • Eine Offenlegung erfolgt nur mit Zustimmung, aufgrund gesetzlicher Pflicht oder soweit Informationen offenkundig nicht mehr vertraulich sind.
  • Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch für den Auftraggeber hinsichtlich interner Prozesse, Preisblätter, Dossiers, Objektlisten, Vertragslogiken und nicht öffentlich bestimmter Unternehmensinformationen von ekosphere doo.

22. Salvatorische Klausel / Auslegung

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Hinweis: Diese Vertragsbedingungen definieren den allgemeinen Rahmen. Maßgeblich für das konkrete Mandat bleiben individuell vereinbarte Leistungen, Angebote, Projektabsprachen, Freigaben und Rechnungen. Diese Seite ersetzt keine anwaltliche, steuerliche oder behördliche Einzelfallprüfung.

FAQ zu den AGB von Plan B Immobilien Montenegro

Diese AGB bilden den vertraglichen Rahmen für Leistungen von Plan B Immobilien Montenegro durch ekosphere doo. Sie regeln insbesondere Leistungsumfang, Vergütung, Mitwirkung, Koordination von Drittleistungen, Haftung und Abwicklung bei Immobilienanfragen und Kaufvorhaben.

Für wen gelten diese AGB?

Diese AGB gelten für Leistungen im Zusammenhang mit Plan B Immobilien Montenegro und für die Website plan-b-immobilien.me. Zwingende Verbraucherschutzrechte bleiben unberührt.

Welche Preise sind maßgeblich?

Maßgeblich sind die veröffentlichte Preisgrundlage, das konkrete Angebot oder die schriftlich bestätigte Vereinbarung. Weichen Angaben voneinander ab, gilt das bestätigte Individualangebot.

Wann fällt bei Immobilien eine Provision an?

Eine Provision fällt nur nach Maßgabe der jeweiligen Makler-, Vermittlungs- oder Projektvereinbarung an. Die konkrete Höhe, Fälligkeit und Abrechnungslogik ergeben sich aus dieser Vereinbarung.

Sind Zusatzleistungen in einer Vermittlungsleistung enthalten?

Zusatzleistungen sind nicht automatisch enthalten. Behördengänge, Bankkoordination, Zahlungsstruktur, Ausbauplanung, Rechtsberatung oder technische Weiterführung werden gesondert vereinbart.

Garantiert ekosphere doo Genehmigungen, Bankfreigaben oder behördliche Entscheidungen?

Nein. ekosphere doo kann prüfen, vorbereiten, koordinieren und begleiten. Entscheidungen von Behörden, Banken, Registern, Katasterstellen, Notaren oder anderen Drittstellen werden nicht garantiert.

Wer ist für Kapitalherkunft und Zahlungsfähigkeit verantwortlich?

Der Auftraggeber ist für Herkunft, Verfügbarkeit, Übertragbarkeit und rechtmäßige Verwendung seiner Mittel verantwortlich. Drittstellen können Nachweise zur Kapitalherkunft oder Identität verlangen.

Wie ist die Haftung geregelt?

ekosphere doo haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und zwingende gesetzliche Haftung. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf wesentliche Vertragspflichten und vorhersehbare Schäden begrenzt.

Was passiert bei kurzfristiger Absage eines Besichtigungstermins?

Kurzfristige Absagen oder Verschiebungen können mit bereits entstandenem Vorbereitungs- und Reservierungsaufwand belastet werden. Bei Vor-Ort-Terminen können Reise- und Organisationskosten hinzukommen.

Welcher Gerichtsstand gilt?

Soweit rechtlich zulässig, gilt Ulcinj, Montenegro, als Gerichtsstand. Zwingende Schutzvorschriften können im Einzelfall Vorrang haben.

Kontakt & Unternehmensdaten

ekosphere doo
Bulevar Teuta bb
85360 Ulcinj, Montenegro

PIB: 0317 1868
REG: 5081 9609
PDV: 82 / 31-02022-6

Maßgeblich bleibt der konkret bestätigte Auftrag. Angebot, Leistungsumfang und schriftlich vereinbarte Bedingungen gehen allgemeinen Beschreibungen auf der Website vor; zwingende gesetzliche Schutzvorschriften bleiben unberührt.

Weiterführende Informationen: Notar Immobilienkauf Montenegro · Plan B Immobilien Ulcinj

Entscheidungshinweis: Die AGB sind der allgemeine Vertragsrahmen; für einen konkreten Auftrag bleibt entscheidend, welche Leistung tatsächlich vereinbart und bestätigt wurde. Vor einer Beauftragung sollten deshalb Leistungsumfang, Vergütung, Mitwirkungspflichten und der jeweilige nächste Schritt zusammen gelesen werden. Wer parallel die praktische Kaufabwicklung einordnen möchte, findet die operative Perspektive unter Kaufbegleitung Montenegro. Für Fragen zur Verarbeitung personenbezogener Daten gilt ergänzend die Seite Datenschutz. So bleiben allgemeine Vertragsregeln, konkreter Leistungsauftrag und Datenschutz sauber voneinander getrennt.

Published 23.06.2026Updated 19.08.2026Author Ekrem Rexhepagaj